(Fraberger, SWK 9/2007, S 364)
Am 7. 3. 2007 hat der VfGH die Bewertung inländischer Liegenschaften sowie den Grundtatbestand des Erwerbs von Todes wegen für verfassungswidrig erklärt und die Aufhebung mit dem Ablauf des 31. 7. 2008 ausgesprochen. Damit stellen sich ua die Fragen, ob danach das ErbStG noch existieren wird und - wenn ja - wie es modifiziert werden muss.