(H. Stöger, SWK 9/2007, T 27)
Nach der Judikatur des OGH verjähren in bestimmten Fällen derartige Forderungen relativ rasch, nämlich in sechs Monaten. Einige Zweifelsfragen blieben jedoch offen, von denen jetzt aber in der Entscheidung vom 24. 10. 2000, 1 Ob 1/00d, eine geklärt worden ist.