Die deutsche Bundesregierung hat am 14. 3. 2007 den Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verabschiedet1). Es beinhaltet im Wesentlichen eine Reduktion der Unternehmensteuerbelastung auf unter 30 %, die Ersetzung der komplizierten Gesellschafterfremdfinanzierungsregel des § 8a dKStG durch eine Zinsschranke beim Betriebsausgabenabzug ab 2008 sowie die Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge von 25 % ab 2009. Hinsichtlich der Einführung der Abgeltungsteuer ist unverkennbar, dass sich das dBMF von der österreichischen Endbesteuerung hat leiten lassen. Der nachfolgende Aufsatz soll die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der geplanten Besteuerung von Kapitaleinkünften in Deutschland zum geltenden Recht hierzulande herausarbeiten.