§ 34 EStG 1988
Ein aus der Beteiligung am Wirtschafts- leben bestehendes Risiko, in Form der Ermäßigung der Einkommensteuer auf die Allgemeinheit abzuwälzen, entspräche nicht dem Zweck des § 34 EStG 1988.
§ 34 EStG 1988
Ein aus der Beteiligung am Wirtschafts- leben bestehendes Risiko, in Form der Ermäßigung der Einkommensteuer auf die Allgemeinheit abzuwälzen, entspräche nicht dem Zweck des § 34 EStG 1988.