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Vermietung, nachträgliche Werbungskosten, Veranlassungszusammenhang

JudikaturVwGHÖStZ 2006/335ÖStZ 2006, 171 Heft 8 v. 18.4.2006

§ 28 EStG 1988 (§ 16 Abs 1 EStG 1988)

Ausgaben, die erst nach dem Zufließen von Einnahmen (nach Übergabe des Vermietungsobjektes) anfallen, fallen unter den Werbungskostenbegriff des § 16 Abs 1 EStG 1988, wenn der Veranlassungszusammenhang mit den früheren Einnahmen gegeben ist.

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