Der VwGH hat neue Aussagen iZm einem Zusammenschluss gem Art IV UmgrStG getroffen, die - wie der Beitrag aufzeigt - eine weit über den Zusammenschluss hinausgehende Bedeutung haben.
Der VwGH hat neue Aussagen iZm einem Zusammenschluss gem Art IV UmgrStG getroffen, die - wie der Beitrag aufzeigt - eine weit über den Zusammenschluss hinausgehende Bedeutung haben.