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BFH: Eine Werklieferung ist eine Lieferung

Prof. Dr. Jürgen W. HidienÖStZ 2006/300ÖStZ 2006, 166 Heft 8 v. 18.4.2006

Als Folge der Entscheidung des BFH v 9. 6. 2005 sind Rechtsbegriffe und Definition der Werklieferung mit der nationalen Rechtsform des § 3 Abs 4 dUStG praktisch obsolet. Ob eine umsatzsteuerliche Lieferung vorliegt, richtet sich ausschließlich nach § 3 Abs 1 UStG bzw Art 56. EG-Richtlinie. Der Inhalt der Entscheidung lässt sich auf die österreichische Schwesterregelung übertragen.

1. Einleitung

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