Der EuGH hat zur Kapitalansammlungsrichtlinie 69/335/EWG ausgesprochen, dass unter bestimmten Umständen Zuschüsse, die vom indirekten Gesellschafter geleistet werden, gesellschaftsteuerpflichtig sein können. Die Autoren legen dar, ob und ggf wie sich dieses Urteil auf die österr Rechtslage auswirken kann.