Die Autorin legt anhand der Entscheidung des UFS vom 06.12.2005, RV/2726-W/02, dar, dass es dem nationalen Gesetzgeber obliegt, bei Kann-Bestimmungen der 6. EG-RL exaktere Regelungen bzw Einschränkungen dieser Bestimmungen durch das innerstaatliche Recht vorzunehmen.