Umsatzsteuervoranmeldungen sind ohne unnötigen Aufschub zu verbuchen, außer wenn wegen ihrer Unrichtigkeit eine Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen zu erfolgen hat. Der Autor geht der Frage nach, mit welchen Rechtsschutzinstrumenten der BAO sich der Unternehmer gegen die Untätigkeit des Finanzamtes wehren kann.