Die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften wird auf eine sekundärrechtliche Grundlage gestellt: Am 15. 12. 2005 trat die „Richtlinie über die Verschmelzung von Kapital-gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten“ mit zweijähriger Umsetzungsfrist in Kraft. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick und zeigt die wesentlichsten Abweichungen zur SE-VO auf.