Grundrechte (insb der Gleichheitssatz) sind Bestandteil des Gemeinschaftsrechts; in dessen Anwendungsbereich müssen sowohl generell abstrakte Normen als auch individuell konkrete Normen der Besteuerung den gemeinschaftsrechtlichen Grundrechten entsprechen. Teil I des Beitrages behandelt die Rechtsentwicklung im Bereich dieser Grundrechte und führt abschließend mögliche Fallkonstellationen an, in denen diese eine Auswirkung zeitigen. Teil II erläutert diese Fallkonstellationen und geht auch auf die Folgen ein, die sich daraus im Bereich des Steuerrechts ergeben können.