Nach der Ende 2005 erfolgten Einigung der EU-Institutionen über die neuen Eigenmittelvorschriften für Kreditinstitute werden in Brüssel derzeit die Übersetzungen für die Kundmachung der Richtlinien im EU-Amtsblatt ausgearbeitet. Gleichzeitig wird bereits an der Umsetzung der neuen Vorschriften in das österreichische Recht gearbeitet. Die Begutachtungsfrist läuft bis 28. 4. 2006. Parallel zum Gesetzesentwurf, der vor allem das BWG ändert, führt die Finanzmarktaufsicht eine Begutachtung der Verordnungsentwürfe durch, die den technischen Teil des EU-Rechts umsetzen.