Die Autorin behandelt den durch das „Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005“ mit § 4 Abs 4 Z 4b EStG neu eingeführten Forschungsfreibetrag für Auftragsforschung, der vom Auftraggeber für Aufwendungen (Ausgaben) bis zu einer Höhe von jährlich 100.000,- € geltend gemacht werden kann.