Mit dem AbgÄG 2005 wurde die beschränkte Steuerpflicht auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb erweitert, die durch inländisches unbewegliches Vermögen erzielt werden. Knörzer erörtert diese Erweiterung und macht auf eine Regelungslücke in den Übergangsbestimmungen in § 124b Z 131 EStG aufmerksam.