Der UFS hat in seiner Entscheidung vom 12.12.2005, GZ RV/0477-L/04, einen aus einem Erwerb einer freiberuflichen Kanzlei resultierenden Verlust anerkannt, weil die Verlustsituation mangels Übernahme von Forderungen bei weiter laufenden Fixkosten nahezu „zwangsläufig“ war. Darüber hinaus hat sich der UFS auch kritisch mit dem traditionellen Verständnis von Anlaufverlustsituationen auseinander gesetzt.