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Kommunalsteuer ONLINE - Information des BMF

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2006/217eÖStZ 2006, 105 Heft 6 v. 15.3.2006

Ab dem Kalenderjahr 2005 ist vom Arbeitgeber eine Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline zu übermitteln, in der die Bemessungsgrundlage für jede erhebungsberechtigte Gemeinde enthalten ist. Die so übermittelten Erklärungsdaten werden automatisch für die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) zur Verfügung gestellt. In diesem Fall erfolgt die Bereitstellung der elektronischen Daten für die Prüfung durch die Gemeinden. Im Falle der Nichtzumutbarkeit der elektronischen Übermittlung ist die Erklärung auf einem nunmehr einheitlichen Formular (anstatt wie bisher auf 560 verschiedenen Formularen) der erhebungsberechtigten Stadt bzw Gemeinde zu übermitteln.

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