Das neue DBA mit Rumänien, welches ab 1. 1. 2007 das alte DBA vom 30. 9. 1976, BGBl 1979/6, ersetzen wird, ist am 1. 2. 2006 in Kraft getreten und in BGBl III 2006/29 kundgemacht worden. Hins des Abkommensinhalts vgl ausführlich Jirousek , Neues Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Rumänien, ÖStZ 2005/1045, S 484. Weiters ist am 1. 3. 2006 das DBA mit Georgien in Kraft getreten, welches ebenfalls erstmals ab 2007 Anwendung finden wird. Die Kundmachung im BGBl war zu Redaktionsschluss noch nicht erfolgt. Siehe dazu ausführlich Jirousek , Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Georgien, ÖStZ 2005/898, S 413. (hj)