Der Beitrag beleuchtet eine Entscheidung des OGH (29.11.2005, 10 Ob 57/03k ), in der klare Richtlinien aufgestellt werden, in welchen Fällen der Wirtschaftstreuhänder als Bilanzersteller einem geschädigten Dritten haftet.
Der Beitrag beleuchtet eine Entscheidung des OGH (29.11.2005, 10 Ob 57/03k ), in der klare Richtlinien aufgestellt werden, in welchen Fällen der Wirtschaftstreuhänder als Bilanzersteller einem geschädigten Dritten haftet.