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Berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten der Freiberufler - Allgemeines (Teil 1)

HR Dr Heinz Tschernutter, OR Dr Maria Joklik-FürstÖStZ 2006/167ÖStZ 2006, 86 Heft 5 v. 1.3.2006

Die Berufsrechte der in § 22 EStG aufgezählten Katalogberufe sehen oftmals die Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheit vor. Im Abgabenverfahren jedoch normiert § 119 BAO die Pflicht, abgabenrechtlich relevante Sachverhalte „..vollständig und wahrheitsgemäß.." offen zu legen.

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