Seit dem VwGH-Erkenntnis vom November 2004 und den nachfolgenden Diskussionen des Frühjahres 2005 ist es offenbar ruhiger geworden um den Gesellschafter-Geschäftsführer. Es dürfte daher ein guter Zeitpunkt sein, einen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu diesem Thema zu geben, in der Hoffnung, er bleibt für längere Zeit aktuell.
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