Durch BMF-Verordnung (BGBl II 2006/44, ausgegeben am 3. 2. 2006) wird die DBA-Entlastungsverordnung, BGBl III 2005/92, geändert und ein neuer § 5 Abs 3 aufgenommen: Das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart kann demnach über Antrag eines abkommensberechtigten Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens bei Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung zeitlich befristet durch Bescheid eine Entlastung an der Quelle zulassen, wenn sichergestellt ist, dass