Mit Erk vom 13.10.2005, G 39/05 ua, V 25-31/05 ua, hat der VfGH entschieden, dass Abschöpfungen des Insolvenzentgeltfonds verfassungswidrig waren. Er hat jedoch dieses Erk auf Rückforderungen zuviel entrichteter IESG-Zuschlagszahlungen, die erst nach Veröffentlichung des Prüfungsbeschlusses des VfGH am 07.04.2005 eingeleitet wurden, nicht angewendet (Erk v 15.10.2005, B 844/05-49). Der Beitrag hinterfragt, ob die Weiterentwicklung der Anlassfallrechtsprechung vorhersehbar war.