Nach § 98 Abs 1 Z 3 EStG und § 21 Abs 1 KStG sollen Einkünfte aus Gewerbebetrieb auch dann zur beschränkten Steuerpflicht führen, wenn im Inland gelegenes unbewegliches Vermögen vorliegt. Die Autorin stellt die Auswirkungen dieser beiden Neuregelungen dar.