Durch das ReLÄG 2004 wurden ua die §243 (Lagebericht) und § 267 (Konzernlagebericht) geändert und damit die den Lagebericht betreffenden Teile der EU-Modernisierungs-RL 2003/51/EG in nationales Recht umgesetzt. Die Verfasser erläutern die neuen Bestimmungen (anzuwenden für nach dem 31. 12. 2004 beginnende Geschäftsjahre) und geben Hinweise für die Praxis.