In seiner Entscheidung vom 10. 8. 2005, RV/0826-L/04, hat sich der UFS erneut mit der Frage des Vorsteuerabzuges bei gemischt genutzten Gebäuden beschäftigt. Im Aufsatz werden - als Ergänzung zu den Ausführungen von Pülzl (SWK 33/2005, S 925) - einige Punkte der Entscheidung herausgegriffen und vor allem in Hinblick auf ihre Gemeinschaftsrechtskonformität gewürdigt.