Am 1. 1. 2006 ist das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz in Kraft getreten. Ergänzend dazu sind auch Änderungen des FinStrG vorgesehen, auf die der Artikel näher eingeht.
Am 1. 1. 2006 ist das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz in Kraft getreten. Ergänzend dazu sind auch Änderungen des FinStrG vorgesehen, auf die der Artikel näher eingeht.