Das Urteil Hermann (EuGH 10.03.2005, Rs C-491/03 ) löste in Österreich im Hinblick auf die nach wie vor anhängigen Verfahren betr GetrSt-Rückzahlung, aber auch auf die Möglichkeiten nachträglicher Festsetzungen von GetrSt für alkoholische Getränke oder entsprechender Bescheidberichtigungen Diskussionen mit gegensätzlichen Standpunkten aus. Ausgehend von der maßgeblichen EuGH-Judikatur prüft der Autor die Berechtigung der einzelnen Standpunkte.