Der BFH hat zu dem im Titel genannten Thema ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH herangetragen. Das Ergebnis wird auch für Österreich Bedeutung haben, weil beim UFS zahlreiche Fälle in der strittigen Rechtsfrage anhängig sind.
Der BFH hat zu dem im Titel genannten Thema ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH herangetragen. Das Ergebnis wird auch für Österreich Bedeutung haben, weil beim UFS zahlreiche Fälle in der strittigen Rechtsfrage anhängig sind.