Einkünfte aus Dienstleistungsschecks stellen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar. Die Einkünfte umfassen jenen Betrag, der von der Gebietskrankenkasse ausgezahlt wird. Wird für einen Scheck im Wert von 10 € (für den der Arbeitgeber 10,20 € bezahlt hat) von der Gebietskrankenkasse ein Betrag von 10 € ausgezahlt, dann stellen diese 10 € im Kalenderjahr der Auszahlung Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar. Nähere Informationen über die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Dienstleistungsschecks finden sich auf der BMF-Homepage (https://www.bmf.gv.at/Steuer/Lohnsteuer/Informationen/InformationdesBunde_5701/_start.htm ). Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck gibt es auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (www.bmwa.gv.at ).