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Behaltedauer für körperliche Wirtschaftsgüter beim Freibetrag für investierte Gewinne (Prodinger, SWK 30/2006, S 835)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2006/1138ÖStZ 2006, 550 Heft 24 v. 15.12.2006

Nach den Gesetzesmaterialien und der Literatur müssen körperliche Wirtschaftsgüter, für die der Freibetrag für investierte Gewinne geltend gemacht wird, über vier Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden, damit es zu keiner Nachversteuerung kommt. Laut Prodinger findet diese Auslegung im Gesetzeswortlaut jedoch keine zwingende Deckung.

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