Die Abhandlung befasst sich mit den maßgeblichen Verhältnissen für den Vorsteuerabzug, den Auswirkungen der diversen Gesetzesänderungen auf Leistungsbezüge, die vor den jeweiligen Gesetzesänderungen stattgefunden haben, und den Rechtsfolgen bei Änderungen der Nutzungsverhältnisse bzw der Nutzungsart.