Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt als Diskussionsgrundlage wird untersucht, mit welchem Haftungsumfang die abgespaltene Betriebsgesellschaft zukünftig zu rechnen hat bzw welche weiteren Haftungsbestimmungen des Zivil-, Gesellschafts- und Umweltrechts bei der dargestellten Strukturierungsmaßnahme zu berücksichtigen sind.