Ein einheitliches Vorgehen bei der Formulierung einer Vollständigkeitserklärung für Unternehmensbewertungen war bis dato in Österreich nicht gegeben. Im Rahmen der Herausgabe des neuen Fachgutachtens für Unternehmensbewertungen hat sich der Fachsenat der Kammer der WT in einem Arbeitsausschuss auch mit der Formulierung einer Vollständigkeitserklärung befasst.