Im Erk vom 22. 12. 2005, 2004/15/0045, beschäftigte sich der VwGH auch mit der Ermittlung des Firmenwertes und entschied, dass der auf Verlustvorträge als eigenständigen „Vermögenswert“ entfallende Kaufpreis nicht Bestandteil des Firmenwertes nach § 3 Abs 2 Z 2 UmgrStG aF sein kann. Ob sich dies, wie Wiesner in RWZ 2006/14, 43 f, meine, auf den Firmenwert nach § 9 Abs 7 KStG übertragen lässt, wird im Beitrag untersucht.