Der Beitrag beschäftigt sich mit dem vom VfGH hinsichtlich des Ausschlusses der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit von der Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gem § 11a EStG eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahren (Beschluss vom 12. Juni 2006, B-3334/05-11).