BMF-Information vom 2. 11. 2006
1. Auswirkung hinsichtlich der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung
Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2006, G-48/06, § 14 Abs 5 und § 14 Abs 7 Z 7 EStG 1988 als verfassungswidrig aufgehoben. In diesen Bestimmungen ist die Verpflichtung zur Wertpapierdeckung der steuerlichen Abfertigungs- und Pensionsrückstellung geregelt. Der VfGH hat zwar gegen die verpflichtende Wertpapierdeckung der Rückstellung keine grundsätzlichen Bedenken; er sieht es aber als verfassungswidrig an, dass die Wertpapierdeckung nicht in einer Weise ausgestaltet ist, dass sie den Arbeitnehmern eine endgültige Besicherung ihrer (künftigen) Ansprüche gewährleistet. Denn dem Arbeitgeber ist die Verpfändung der zur Deckung der Rückstellung dienenden Wertpapiere - jedenfalls nicht in allen Fällen - untersagt.