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Seminarleistungen in einem Beherbergungsbetrieb

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2006/993ÖStZ 2006, 472 Heft 21 v. 2.11.2006

(Lochmann, SWK 25/2006, S 702)

In jenen Fällen, in denen Seminargäste im Hotel auch beherbergt werden, sind laut UFS die Seminarleistungen als unselbstständige Nebenleistungen zur Hauptleistung (Beherbergung) zu sehen. Die Finanzverwaltung sieht hingegen die Zurverfügungstellung von Seminarräumen nicht als begünstigte Nebenleistung zur Beherbergung.

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