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Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen ab 11. 10. 2006

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2006/957dÖStZ 2006, 461 Heft 21 v. 2.11.2006

Aufgrund der Erhöhung des Basiszinssatzes von 1,97 % auf 2,67 % beträgt ab 11. 10. 2006 der Zinssatz für

Stundungszinsen 7,17 % (statt bisher seit 27. 4. 2006 6,47 %)Aussetzungszinsen 4,67 % (statt bisher seit 27. 4. 2006 3,97 %)

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