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EuGH-Urteil vom 28. 9. 2006, Rs C-128/05, Kommission/Republik Österreich betreffend grenzüberschreitende Personenbeförderungen ausländischer Unternehmer

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2006/957aÖStZ 2006, 461 Heft 21 v. 2.11.2006

Die Verordnung, BGBl II 2002/166, sieht für nicht in Österreich ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr durchführen und mit ihren Umsätzen im Veranlagungszeitraum unter der Kleinunternehmergrenze von 22.000 € liegen, eine Vorsteuerpauschalierungsregelung in der Höhe von 10 % des aus der Beförderung erzielten Umsatzes vor.

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