KVG § 22 Abs 1 Z 5
Ausschlaggebend für die Beurteilung einer Gesellschaft als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach österreichischem Recht ist zusammengefasst die auf das Gesellschaftsvermögen beschränkte Haftung unter Ausschluss des Handels mit Geschäftsanteilen auf dem öffentlichen Kapitalmarkt.