EStG 1988: § 99 Abs 1 Z 5
Bei der Anmietung von ausländischen Arbeitskräften besteht seit 1. 7. 2005 die Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung des ausländischen Arbeitsgestellungsunternehmens ausschließlich im Rückzahlungsverfahren herbeizuführen. Bei konzerninternen Personalgestellungen gilt dies allerdings nur bei der Überlassung von Arbeitern.