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Rechtsformspezifische Rechnungslegung: Entscheidet die Rechtsform zum Abschluss- oder zum Aufstellungszeitpunkt? (Huemer, RdW 2006/446, S. 492)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2006/915ÖStZ 2006, 445 Heft 20 v. 16.10.2006

Der von Fida/Rechberger in RdW 2006/199, S. 196, vertretenen Auffassung, es sei auf die Rechtsform zum Zeitpunkt der jeweiligen Verpflichtung - im Ergebnis somit zum Teil auf den Aufstellungsstichtag und zum Teil auf den Abschlussstichtag - abzustellen, ist nach Ansicht der Autorin nicht zu folgen. Ihres Erachtens ist stets die Rechtsform zum Abschlussstichtag maßgeblich.

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