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VfGH will Gesetzesprüfungsverfahren zu § 19 Abs 2 und 3 ErbStG noch in der Herbst-Session entscheiden

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2006/878aÖStZ 2006, 437 Heft 20 v. 16.10.2006

Im VfGH fand am 5. 10. 2006 eine Öffentliche Verhandlung betreffend das Gesetzesprüfungsverfahren zu § 19 Abs 2 und 3 ErbStG („dreifacher Einheitswert“) statt. Die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter haben in diesem Verfahren allerdings noch keine Entscheidung getroffen. Sie setzen ihre Beratungen dazu fort. Wann eine Entscheidung getroffen werden kann, ist vorerst nicht abschätzbar. Sie wird, wenn sie vorliegt, auf der Homepage des VfGH (www.vfgh.gv.at ) veröffentlicht.

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