Nach Ansicht des UFS entsprechen die EuGH-Urteile Lennartz, Seeling und Charles Tijmens nicht der 6. MWSt-Richtlinie. Im Beitrag wird erläutert, warum eine volle Vorsteuerabzugsberechtigung bei einer nur teilweise unternehmerischen Nutzung einen Zirkelschluss darstellt.