Die Verfasser legen die Gründe für die Verordnungserlassung dar, befassen sich mit den Dokumentationserfordernissen sowie der Gesetzeskonformität des zwingenden Rückzahlungsverfahrens und erörtern die Anwendungsgrenzen der Verordnung.
Die Verfasser legen die Gründe für die Verordnungserlassung dar, befassen sich mit den Dokumentationserfordernissen sowie der Gesetzeskonformität des zwingenden Rückzahlungsverfahrens und erörtern die Anwendungsgrenzen der Verordnung.