vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2006

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2006/1dÖStZ 2006, 2 Heft 1 und 2 v. 16.1.2006

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2006 heranzuziehen.

Altersgruppe:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!