Der spektakuläre Marks & Spencer-Fall (C-446/03 ) betrifft die Frage, ob die Niederlassungsfreiheit gem Art 43 und 48 EG der britischen Steuerregelung des „Konzernabzugs" entgegensteht, die die Verrechnung von Verlusten innerhalb eines Konzerns von der Voraussetzung abhängig macht, dass die diesem angehörenden Gesellschaften ihren Sitz im Vereinigten Königreich haben oder sich dort wirtschaftlich betätigen. Aufgrund der möglichen weitreichenden Folgen für die meist inlandsorientierten Gruppenbesteuerungs- und Organschafssysteme der Mitgliedstaaten und den potentiellen Budgetauswirkungen einer Verlusthereinnahmeverpflichtung wurde die Entscheidung des EuGH von der Fachwelt mit großer Spannung erwartet.