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BFH zur Zuwendung einer Reise mit „Mischprogramm“ als Arbeitslohn (Renner, RdW 2005/800, S 724)

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2006/18ÖStZ 2006, 19 Heft 1 und 2 v. 16.1.2006

Bei vom AG für AN finanzierten Reisen, die sowohl im betrieblichen Interesse liegen, als auch touristisches Programm bieten, ist nach Ansicht des dt BFH (Urteil vom 18.08.2005, VI R 32/03) eine Aufteilung in Arbeitslohn und betriebliches Eigeninteresse grundsätzlich dann möglich, wenn die Zuwendungen bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls gemischt veranlasst sind.

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