vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Finanzbeamte nicht mehr in der eigenen Dienststelle veranlagt (Doralt, RdW 2005/803, S. 727)

ArtikelrundschauAllgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 2006/11ÖStZ 2006, 18 Heft 1 und 2 v. 16.1.2006

Wegen Befangenheit und aus Gründen des Datenschutzes werden Finanzbeamte und ihre Familienangehörigen in Zukunft nicht mehr in ihrer Dienststelle, sondern in einem anderen Finanzamt veranlagt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!